E-Bilanz – Jetzt vorbereiten

Nach Elster nun die E-Bilanz. Was für den normalen Steuerzahler und viele kleinere Unternehmen bereits zur gängigen Praxis wurde, kommt nun auch auf alle jene Betriebe zu, die zur Bilanzierung verpflichtet sind: die elektronische Abgabe der steuerrelevanten Daten.

E-Bilanz jetzt vorbereiten

Bei der Vorbereitung der alljährlich anstehenden Bilanz gehen Sie im Prinzip genauso vor, wie Sie es in all den Jahren bereits getan haben. Was sich in der Hauptsache ändert, ist der Weg, wie Ihre Angaben das Finanzamt erreichen. Noch für dieses Jahr kann die Abgabe auf Papier erfolgen, ab 2013 ist die elektronische Abgabe für alle jedoch verpflichtend. Eine gute Gelegenheit, sich auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Sowohl im Hinblick auf die betriebliche Ausstattung als auch auf die Fähigkeiten der Mitarbeiter.

Die zu übermittelnden Daten

Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 für DATEV wurden bereits auf die E-Bilanz angepasst. So ergibt sich für alle betroffenen Unternehmen umgehend die Gelegenheit, sich in dem neuen Verfahren zu erproben, damit im Geschäftsjahr nach dem 31.12.2012 alles reibungslos ablaufen kann. Dazu hat die Finanzverwaltung Anforderungen festgelegt, welche Daten elektronisch zu übermitteln sind:

– Einheits- oder Handelsrechtliche Bilanz
– Überleitungsrechnung sowie Steuerbilanz
GuV-Rechnung

müssen zukünftig elektronisch übermittelt werden.

Ergänzend können

– die Ergebnisverwendung
– die Entwicklung der Kapitalkonten
– sowie die Steuerliche Gewinnermittlung

jetzt schon auf dem kommenden Weg zum Finanzamt gelangen.

Ausweg im Härtefall

Sollte es in Ihrem Betrieb auch bis zum Datum der verpflichtenden Abgabe der Daten nicht dazu kommen, dass Sie in der Lage sind, das neue Verfahren auch umsetzen, muss dringend ein Antrag auf Aufschub gestellt werden. Mit Chance können Sie die Härtefallregelung für sich in Anspruch nehmen. Wer sich davor schützen möchte, nimmt die Gelegenheit wahr, sich schon jetzt auf die E-Bilanz vorzubereiten.

Software überprüfen und sich einarbeiten

Aktualisierte Buchhaltungssoftware kann Ihnen dabei helfen, sich den kommenden Anforderungen erfolgreich zu stellen. Das Thema nicht weit von sich zu schieben, sondern schon in diesem Jahr erste Experimente mit der E-Bilanz zu wagen, kann vor Schaden schützen. Immerhin benötigen auch die Mitarbeiter Zeit, sich mit den Neuerungen vertraut zu machen. So wird es in vielen Betrieben dazu kommen, dass zwar erste Schritte in Richtung E-Bilanz unternommen werden, die Abgabe dennoch auf Papier geschieht. Dafür sind diese Unternehmen im kommenden Jahr durch Übung bereits bestens vorbereitet. Ergreifen auch Sie Ihre Chance. Jetzt!

 

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