Tagesgeld als Referenzkonto

Ein Tagesgeldkonto dient der Geldanlage. Das darauf angesparte oder hinterlegte Geld ist täglich und ohne Künndigungsfrist fällig. Am Ende eines Kalenderjahres erhält der Kunde meist einen Rechnungsabschluß. Das Tagesgeld auf einem Tagesgeldkonto dient nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehrsvorgängen und nimmt auch nicht am Auszahlungsverkehr teil. Auszahlungen des darauf befindlichen Guthabens können nur auf das Referenzkonto stattfinden. Lastschriften werden von einem Tagesgeldkonto nicht eingelöst. Meist bieten die Banken die Konten für das Tagesgeld kostenlos und ohne Gebühren an.
Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz nach billigem Ermessen zu ändern. Als Kontoinhaber hat man die Möglichkeit, den aktuellen Zinssatz meist telefonisch oder online zu erfragen.
Auf für das Tagesgeld muss man einen Freistellungsauftrag der Bank erteilen. Tut man dies nicht oder der Freibetrag ist ausgeschöpft, dann führt die Bank die Zinsabschlagssteuer für den Kunden ab. Diese abgeführten Beträge werden dem Kontoinhaber dannn auf seine persönliche Einkommenssteuer angerechnet.
Einzahlungen auf das Tagesgeld sind in jeder Höhe möglich. Auszahlungen jedoch nur bis zur Höhe des Guthabens. Auch wenn man sich das Gesamtguthaben auszahlen lässt, bleibt das Tagesgeldkonto auch weiterhin bestehen, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Auflösung des Kontos. Solch eine Auflösung kann allerdings nur schriftlich erfolgen.
Einzahlungen auf das Tagesgeld können durch Überweisungen, durch einmaligen oder auch regelmäßige Lastschrifteinzug vom Referenzkonto oder auch durch Bareinzahlungen bei fremden Kreditinstituten möglich.
Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes wie vermögenswirksame Leistungen können nicht auf das Tagesgeldkonto eingezahlt werden.

Comments are closed