Was beim Vergleich der Hundehaftpflicht zu beachten ist

Jeder verantwortungsvolle Hundehalter wird für seinen Vierbeiner eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Es darf nicht vergessen werden, dass der Hund trotz bester Erziehung, andere Hunde oder Menschen beschädigen kann. Auch Sachschäden sind denkbar. Um die Kosten der Hundehaftpflicht so gering wie möglich zu gestalten, sollte eine Selbstbeteiligung mit dem Anbieter vereinbart werden. Viele Versicherer gewähren in diesem Fall einen Rabatt auf die Tarife an. Ein Vergleich der Tarife ermöglicht dem Nutzer das beste Angebot in Anspruch nehmen zu können.

Hundehaftpflicht Vergleich: Auf Deckungssummen achten

Wie bei jeder Versicherung, muss bei der separaten Hundehalterhaftpflicht auch auf die Deckungssumme geachtet werden. Je nach Rasse,Alter und Gewicht des Hundes kann sie unterschiedlich hoch ausfallen. Aus diesem Grund ist es sehr bedeutend, dass die richtigen Summen und Haftungsklauseln ausgewählt werden. Wird die vereinbarte Haftungssumme überschritten, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. Der Versicherte müsste nun einen Großteil der Schadenssumme alleine begleichen.

Monatliche Abschlagszahlungen zu teuer

Es ist üblich, die Hundehaftpflichtversicherung im jährlichen oder halbjährlichen Turnus zu begleichen. Es besteht auch die Möglichkeit, eine monatliche Zahlweise auszuwählen. Häufig verteuert sich dann die Police um bis zu 25 Prozent. Denn der Verwaltungsaufwand ist für die Versicherungsgesellschaft deutlich höher. Dieser wird an den Kunden weitergegeben. Ähnlich ist das auch bei der Kfz-Versicherung und der Rechtsschutzversicherung.

Kampfhundähnliche Mischlingrassen nur schwer versicherbar

Im allgemeinen ist es bekannt, dass reine Kampfhunde schwer oder gar nicht von den Anbietern versichert werden. Doch auch kampfhundähnliche Mischlingsrasssen sind auch davon direkt betroffen. Um überhaupt eine Police zu erhalten muss oft ein Wesenstest und ein Qualifikationsnachweis nachgewiesen werden. Die Prämien sind dann zwar immer noch hoch, doch im Schadensfall ist der Hundehalter gegen alle möglichen Forderungen ausreichend abgesichert.

Krankenversicherung für den Vierbeiner

Damit Verletzungen und Erkrankungen schnell behandelt werden können, bleibt oft nur der Weg zum Tierarzt. Schnell können die Behandlungskosten den Halter finanziell überfordern. Eine Option kann hier die Krankenversicherung für den Hund sein. Sie übernimmt sämtliche Kosten für den Veterinär und teilweise auch für Operationen. Ab einem bestimmten Alter des Hundes wird ein Selbstbehalt von der Versicherung gefordert.

Keine Pflichtversicherung in Deutschland

Nur in Berlin, Niedersachsen, Hamburg, Brandenburg und Thüringen gilt eine Pflicht zur Absicherung für den Hund. In allen anderen Bundesländern obliegt es den Kommunen und Gemeinden eine Pflichtversicherung zu fordern. Laut unterschiedlichen Ratgebern, ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Pflichtversicherung für Hunde in Deutschland eingeführt wird. Ebenfalls wird vermutet, dass die Hundesteuer teurer werden kann. Näheres auch unter http://hundehaftpflicht-vergleichsbericht.de/ in Erfahrung zu bringen.

Tarife gegenüberstellen

Gerade bei der Hundeversicherung gibt es sehr viele unterschiedliche Tarifmöglichkeiten und Variationen. Hier den Überblick zu behalten ist sehr schwer. Um eine bessere Übersicht zu bekommen, können die Bewertungen von Öko-Test und anderen Prüfungsinstituten mit in die Entscheidung eingebunden werden. Aber auch Kundebewertungen im Internet können letzten Endes sehr nützlich sein, um den passenden Anbieter zu finden.

Hundehaftpflicht im Vergleich der Leistungen

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor berechtigten und unberechtigten Forderungen Dritter. Ein Hund kann ungewollt schnell einen Sach-oder Personenschaden verursachen. Besteht keine Hundehaftpflicht für den Hundehalter, muss er für die Schäden mit seinem Privatvermögen in vollem Umfang haften. Es kann dann der finanzielle Ruin drohen. Damit die Versicherungsprämie weiterhin bezahlbar bleibt, ist mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diesen Eigenanteil muss dann bei jedem Leistungsfall vom Versicherten bezahlt werden.

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