Augen lasern – Schönheitsop oder Therapie?

Für die Behandlung von Fehlsichtigkeiten wie der Kurzsichtigkeit und der Weitsichtigkeit stehen dem Betroffenen klassischerweise zwei Möglichkeiten offen. Sie können sich entweder für eine Brille entscheiden oder aber Kontaktlinsen benutzen.
Doch für Brille und Kontaktlinsen fallen regelmäßig Kosten an – angefangen damit, dass die Dioptrin Zahl regelmäßig geprüft werden muss und entsprechend häufig neue Gläser oder neue Kontaktlinsen fällig werden. Auch handelt es sich bei beiden Gegenständen um Gebrauchsgegenstände, die einem gewissen Verschleiß anheimfallen. Auch deshalb ist es ratsam alle 2-3 Jahre eine neue Brille oder Kontaktlinsen anfertigen zu lassen – um Kratzer und verbogene Brillengestelle zu beseitigen und so zu verhindern, dass die Augen über Gebühr beansprucht werden.
Doch es gibt auch andere Möglichkeiten der Augenbehandlung. Die Behandlung mit dem Augenlaser. Das Laserverfahren ist inzwischen sehr weit fortgeschritten wird seit über 20 Jahren erfolgreich zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten angewendet. Zu Beginn der Lasertechnologie wurde diese hauptsächlich dafür eingesetzt Krankheiten wie Netzhaut Ablösungen zu behandeln. Mit dem Fortschreiten der Technologie wurde auch ein wesentlich feineres arbeiten mit dem Laser möglich und so begann man Fehlsichtigkeiten mithilfe von Augenlaser zu korrigieren.
Mit der Zeit entwickelten sich für diese Augenop verschiedene Verfahren, die sich in Details zwar unterscheiden, jedoch alle eines gemeinsam haben, dass sie die Krümmung der Hornhaut verändern so dass sich das Licht darin anders bricht und das Bild wieder scharf auf der Netzhaut abgebildet werden kann. Zwei der bekanntesten Verfahren sind das Lasik- und das Lasek Verfahren.
Vor einer solchen Augenoperation steht immer eine gründliche Aufnahme der Krankengeschichte. Dies gewährleistet einerseits, dass Risikofaktoren für die OP bekannt sind und andererseits kann so auch im Vorfeld ermittelt werden, ob bei der individuellen Fehlsichtigkeit tatsächlich eine Laseroperation eine wirksame Therapie darstellt. Die Behandlung mit Augenlaser hat ihre Grenzen und so können nur Fehlsichtigkeiten im Bereich von -10 bis +5 Dioptrin korrigiert werden. Darüber hinaus besteht zwar die Möglichkeit, durch eine Laserkorrektur die Brillenstärke zu beeinflussen – jedoch nicht diese ganz loszuwerden.
Ob es sich bei einer Laseroperation am Auge um eine Schönheitsop oder um eine Therapie handelt ist schwer zu sagen. Neben dem gesundheitlichen Aspekt das durch die Laser OP das Tragen einer Sehhilfe entbehrlich wird steht natürlich auch der ästhetische Aspekt im Raum, da häufig eine Brille als ein ästhetischer Mangel empfunden wird. Doch nicht selten stören Brille und Kontaktlinsen tatsächlich den Alltag der Betroffenen. Sei es beim Sport, wann immer darauf achten muss dass die Brille wieder von der Nase rutscht noch beschädigt wird oder im Schwimmbad, wo schon mehr als eine hektische Suchaktion nach einer Kontaktlinsen stattgefunden hat. Eine Brille oder Kontaktlinsen können für Betroffene eine Belastung darstellen, die weit über den ästhetischen Aspekt hinausgeht.
Aus diesem Grund entscheidet der Einzelfall, ob eine Laseroperationen am Auge aus ästhetischen Gründen erfolgen soll oder aber aus anderen Gründen, die den Betroffenen das Leben erleichtern sollen. Da dies aber nicht eindeutig zu trennen ist und oftmals auch in Kombination auftritt übernimmt derzeit die Krankenkasse die Kosten für eine Laseroperationen am Auge nicht, man muss – sollte man den Wunsch hegen eine solche Augenoperation durchführen zu lassen – mit etwa 1000 € pro Auge rechnen. Es wird wohl in den nächsten Jahren so bleiben, dass die Laseroperationen am Auge mehr als Schönheitsop gesehen wird, als als Therapie.

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