Elektrosmog – Wenn der Radiowecker zum „Schlafräuber“ wird

Zunehmend mehr Menschen klagen über schlaflose Nächte. Oftmals ist die Ursache schwer zu ermitteln. Wer jedoch beispielsweise einen Radiowecker im Schlafzimmer hat oder auch, wer sein Handy als Wecker benutzt, braucht vermutlich nicht mehr lange nach dem Auslöser der Schlafstörungen zu suchen. Denn oftmals ist der sogenannte „Elektrosmog“ schuld an dem ganzen Dilemma. Elektrische Geräte stoßen eine elektromagnetische Strahlung aus und es wurde bereits mehrfach nachgewiesen, dass sich diese elektromagnetischen Umwelteinflüsse durchaus negativ auf die Gesundheit eines Menschen auswirken können. Dies zeigt sich dann in Beschwerden wie Ein- und Durchschlafstörungen, Konzentrationsschwäche oder auch depressiven Verstimmungen.

Bei Kindern oder sehr sensiblen Menschen können schon geringe Feldstärken diese neurovegetativen Störungen auslösen. Doch nicht nur das. Dem Elektrosmog wird auch zur Last gelegt, dass er eventuell sogar ein starker Auslöser für schwere organische Krankheiten ist, wie beispielsweise Krebs. Ärzte können jedoch die Krankheiten, Empfindungsstörungen und Beschwerden oftmals nur schwer zuordnen. Nur sehr selten wird in der Schulmedizin einem elektromagnetisch gestörten Schlafplatz die Schuld zugewiesen. Wurden allerdings die Immissionsverhältnisse des Schlafplatzes nachhaltig verbessert, haben in der Regel auch die damit verbundenen Symptome nachgelassen. Weitaus schwieriger wird es, wenn sich in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses eine Hochspannungsleitung befindet, denn auch dadurch kann es sein, dass wir Menschen ständig „unter Strom“ stehen und nachts kein Auge zumachen. Forscher haben außerdem festgestellt, dass das direkte Wohnen neben einer Hochspannungsleitung auch das Risiko erhöhen kann, an Alzheimer zu erkranken. Und auch Menschen, die ständig unter Nachtschweiß und Alpträumen leiden, sich am Morgen wie erschlagen fühlen oder bereits beim Aufstehen über Rückenschmerzen klagen, sollten eventuell einmal den Elektrosmog oder die Hochspannungsleitung als Übeltäter in Betracht ziehen.

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