Treppenlift anschaffen und die Steuerlast senken.

Sobald im selbstgenutzten Wohnraum ein barrierefreier Umbau nötig ist, kann man diesen als außerordentliche Belastung von der Steuer absetzen. Vonnöten ist hierbei ein ärztliches Attest. Begründungen wären eine Erkrankung sowie dauerhafte Nutzung eines Rollstuhls. Die eingesetzten Modelle müssen allerdings den Standard entsprechen, da nur Basismodelle abgesetzt werden können. Hier kommt einem auch wieder ein Treppenlift-Preisvergleich sehr entgegen, da man so verschiedene Modelle miteinander vergleichen kann.

Mit Hilfe von Treppenlift-Zentrum finden Sie den geeigneten Treppenlift-Fachbetrieb.

Viele Treppenhäuser ermöglichen nur die Montage von kleinen platzsparenden Sitz-Treppenliften. Sobald ein großer Plattformlift benötigt wird, speziell in Mehrfamilienhäusern, ist der Platz nicht mehr ausreichend. Bei einem persönlichen Gespräch mit einem Berater müssen alle sicherheitsrelevanten Aspekte besprochen werden. Eine kurvig verlaufende Treppe ist anspruchsvoller als eine Gerade. Bei einer kurvigen Treppe wird die Fahrbahn stets individuell gefertigt, was natürlich mit höheren Kosten verbunden ist. Ob ein Kurvenlift eingesetzt werden muss, oder ob doch ein gerader preiswerter Lift ausreicht, wird beim begutachten der baulichen Situation festgestellt. Ebenso hat die Fahrbahnlänge entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Preise. Treppenlift-Zentrum.de ermöglicht Ihnen hierzu eine Vergleichsmöglichkeit unterschiedlicher Fachbetriebe. Füllen Sie hierzu einfach das Formular auf der Webseite aus.

Wer kommt als Kostenträger in Frage?

Für viele Patienten ist es sicher wichtig zu hören, dass die Krankenkasse zwar nicht direkt als Kostenträger in Frage kommt, aber als Ansprechpartner sich darum kümmert, dass man einen Antag stellen kann, um über die Pflegekasse einen Zuschuss zu bekommen. Für den Fall das man eine Pflegestufe bekommen hat, erhält man 2557 Euro zur Wohnumfeldverbesserung. Weitere Zuschüsse sind nicht vorgesehen und müssen an anderer Stelle beantragt werden. Im Zweifelsfall hift das zuständige Sozialamt und ermittelt Kostenträger.

Comments are closed