Von Rechts wegen

In der gesamten Republik werden täglich Arbeitsverträge geschlossen oder beendet. Und in vielen Fällen, besonders, wenn ein Vertragsverhältnis endet, geschieht dies nicht immer im Einvernehmen zwischen den beteiligten Parteien. Dann ist es oft so, dass ein Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, oder München oder an einem anderen Gerichtsbezirks eingeschaltet wird, um für den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tätig zu werden. Die Gesetze, die sich mit Arbeitsrecht in Deutschland beschäftigen, sind nicht nur zahlreich, sondern auch sehr komplex. So komplex, dass ein Laie, also ein Nichtanwalt, gar keine Chance hat, sich dort zurecht zu finden.

Zumal bei Arbeitsrechtsstreitigkeiten Zeit oftmals eine Rolle spielt, also gar keine Gelegenheit ist, sich als Beteiligter selber die Kenntnisse anzueignen. Der Gang zum Anwalt ist da unumgänglich, will man für sich die bestmögliche Lösung erreichen. Natürlich ist dies auch von Streitsumme, oder von dem einzuklagenden Streitobjekt, abhängig. Dennoch ist das Anwaltshonorar stets gut investiert, denn gerade Arbeitnehmer sind per se in der schlechteren Position gegenüber den Unternehmen, da dort entweder Fachanwälte ohnehin arbeiten, oder die Personalabteilung rechtlich geschult ist. Ohne professionellen Beistand dagegen anzutreten ist nicht wirklich sinnvoll. Dazu kommt, das ein erfahrener Anwalt in der Regel die Gepflogenheiten vor Gericht, in dessen Bezirk er tätig ist, und die beteiligten Richter deutlich besser kennt, als der betroffene Arbeitnehmer. Man ist also gut beraten, Rat bei Menschen zu suchen, die von Berufs wegen gut beraten. Für Arbeitsrechtsstreitigkeiten gilt also: Immer erst zum Fachanwalt, bevor man überhaupt daran denkt, rechtliche Schritte einzuleiten. So lassen sich böse Überraschungen und Reinfälle vermeiden.

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