Steuerberater Zahn aus Frankfurt spart Geld ein

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der möglichen Unternehmensformen und ist eine Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person darstellt. Sie ist eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches und es gelten damit die gleichen Regeln wie für Kaufleute.
Eine GmbH besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern und der Gesellschafterversammlung. Wenn Verbindlichkeiten zu Buche stehen, dann haftet die GmbH mit ihrem gesamten Vermögen, eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist hierbei jedoch ausgeschlossen. Eine GmbH entsteht durch eine Eintragung in das Handelsregister. Bei der Erstellung eines GmbH-Vertrages helfen Steuerberater aus Frankfurt.
In der Satzung einer GmbH müssen wichtige Informationen enthalten sein, manche davon auf jeden Fall. Dazu gehören der Sitz, der Name, der Unternehmensgegenstand, die Höhe des sogenannten Stammkapitals und der Betrag der von den Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlage. Neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können auch weitere Zusätze in der Satzung enthalten sein.
Eine GmbH kann sowohl von einzelnen als auch von mehreren Personen gegründet werden. Dabei ist es aber nicht Voraussetzung, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen, sondern auch Ausländer können Geschäftsführer einer GmbH werden. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen diese Unternehmensform gründen. Dazu gehören rechtsfähige Gesellschaften wie eine OHG oder KG. Das Stammkapital, das für eine Gründung erforderlich ist, beträgt derzeit mindestens 25.000 Euro. Neben dem aufzubringenden Stammkapital fallen bei der Gründung auch Kosten für notarielle Bekundungen an. Hinzu können noch Kosten für Gutachten und erbrachte Sacheinlagen und für das Heranziehen eines Steuerberaters kommen. Im Durchschnitt betragen die weiteren Kosten zur Gründung einer GmbH zwischen 1.500 und 2.000 Euro.
Die GmbH setzt sich aus verschiedenen Organen zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrat werden dabei von der Gesellschafterversammlung gewählt. In manchen Fällen, was aber auch von der Unternehmensgröße und Unternehmensgegenstand abhängig ist, müssen auch Vertreter, die vom Arbeitnehmer gewählt werden, im Aufsichtsrat sitzen.
Zum Geschäftsführer kann prinzipiell jede natürliche Person gewählt werden, ausgeschlossen sind aber juristische Personen. Der oder die Geschäftsführer müssen jedoch uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Gesellschafter einer GmbH haben diverse Rechten und Pflichten. So hat jeder Gesellschafter einen Anspruch auf einen Jahresabschluss und auf Verlangen kann man auch Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft sowie Einsicht in Bücher und Schriften erhalten. Die Pflichten der Gesellschafter beschränken sich auf die Leistung der Stammeinlagen.
Die Haftung einer GmbH ist wie folgt geregelt: Die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter gibt es nicht. Es gibt aber Einschränkungen. Zur Eintragung in das Handelsregister haften die Handelnden noch unbeschränkt, wenn sie im Namen der GmbH handeln. Die Geschäftsführer haften zudem gegenüber den Gesellschaftern mit ihrem privaten Vermögen, wenn sie ihre Aufgaben nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erledigen.

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