Der richtige Versicherungsschutz für Arbeitnehmer
Mit zusätzlichen Absicherungen können Firmen ihre Mitarbeiter motivierend an das Unternehmen binden, denn zusätzlicher Versicherungsschutz ist vielen Arbeitnehmern wichtiger als so manche Lohnerhöhung. Die Optionen zur Zusatzabsicherung sind umfangreich und bieten zugleich Vorteile für Betriebe. Die betriebliche Unfallversicherung ist eine effiziente Ergänzung zur Gesetzlichen. Sie deckt die Leistungslücken einer gesetzlichen Unfallversicherung ab und stellt für Mitarbeiter eine attraktive Zusatzabsicherung dar, denn mitunter findet bereits bei einer Invalidität von einem Prozent ein finanzieller Ausgleich statt, ab 50 Prozent Invalidität erhalten Mitarbeiter eine lebenslange Unfallrente und die betriebliche Unfallversicherung übernimmt die Umbaukosten am Arbeitsplatz.
Aber auch für Arbeitgeber kann die Zusatzunfallversicherung vorteilhaft sein, wenn gleich es mit betrieblichen Mehrkosten verbunden ist. Sie können jedoch zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden. Eine betriebliche Unfallversicherung ist in der Regel ab einer Mitarbeiteranzahl von drei Personen möglich. Je mehr Arbeitnehmer versichert werden, umso niedriger wird der Versicherungsbeitrag für das Unternehmen. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist einer der Zusatzabsicherungen, die Vorteile für Firmen und Arbeitnehmer gleichermaßen bietet. Aber die betriebliche Altersvorsorge ist inzwischen bei vielen Betrieben in eine dunkle Schublade verschwunden. Doch gerade sie ist dafür bekannt, dass sie ein hohes Potenzial an Mitarbeiterbindung mitbringt, denn sie bietet Arbeitnehmern eine günstige Möglichkeit fürs Alters vorzusorgen, gleichzeitig aber sind die Renditen in der Regel höher als die bei privaten Rentenversicherungen. Weiterer Vorteil für Mitarbeiter ist, dass der Anspruch auf die Rente weder bei Arbeitgeberwechsel noch bei Arbeitslosigkeit verfällt. Das bedeutet: die zusätzliche Rente ist definitiv sicher. Für Arbeitgeber wie AWD entsteht aber auch kein Nachteil. Schließlich können die vom Lohn abgezogenen Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden.