Gebäudeversicherung – Elementarschäden mitversichern
Gebäudeversicherung – Elementarschäden mitversichern
Nicht erst seit dem Hochwasser 2013 ist vielen Hausbesitzern klar, dass eine gute Gebäudeversicherung ein wichtiger Existenzschutz ist. Denn wird das Eigenheim stark beschädigt oder zerstört, fehlen ohne eine Versicherung meist die finanziellen Mittel, die entstandenen Schäden zu reparieren oder gar das Gebäude neu zu errichten.
Leistungen der Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch Feuer, Unwetter oder Leitungswasser. Beschädigt etwa ein Hagelsturm das Dach, so zahlt die Versicherung die notwendigen Reparaturen. Auch Nebengebäude können hierbei mitversichert werden. Wird zum Beispiel eine Garage durch einen Brand so stark beschädigt, dass sie abgerissen und neu errichtet werden muss, zahlt auch dies die Gebäudeversicherung.
Elementarschadenversicherung in der Gebäudeversicherung
Einige Schäden werden von einer normalen Gebäudeversicherung jedoch nicht unbedingt abgedeckt. Dies mussten nun auch zahlreiche Hausbesitzer in den Hochwassergebieten feststellen. Denn Überflutungen gehören wie Schäden durch Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und ähnliches zu den sogenannten Elementarschäden. Auch gegen diese kann man sich versichern. Jedoch muss dazu ein Elementarschadenschutz vereinbart werden. In der Regel steigen durch eine solche Leistungserweiterung auch die Versicherungsbeiträge an. Hier kann ein genauer Vergleich der Versicherungsbedingungen und –beiträge helfen, eine Police zu finden, die einerseits günstig und andererseits leistungsstark ist.
Altverträge überprüfen um Kosten zu sparen
Viele Hausbesitzer schließen nach Fertigstellung des Gebäudes eine Versicherung ab und kümmern sich dann nicht mehr um die Police, bis es zu einem Schaden kommt. Es kann sich jedoch lohnen, den Versicherungsvertrag von Zeit zu Zeit zu überprüfen. So sind teilweise günstigere Angebote mit mehr Leistungen auf dem Markt erhältlich. Zum anderen sollte der Vertrag geändert werden, wenn beispielsweise Nebengebäude errichtet werden, die mitversichert werden sollen. Auch die Frage ob die Versicherung auch bei Naturgewalten zahlt, sollte bei älteren Verträgen geklärt werden.
Quelle: http://wohngebaeudeversicherungen-vergleich.com