Die wichtigsten Rechtsformen für Unternehmen

Wer ein Unternehmen gründet, muss auf viele Dinge achten. Neben der Anmeldung des Gewerbes und der Beantragung einer Steuernummer gehört auch die Entscheidung dazu, welche Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Je nach der Art ergeben sich unterschiedliche Haftungsverpflichtungen und Steuersätze. Insgesamt gibt es in Deutschland 14 Rechtsformen. Bei der Gründung eines Unternehmens muss eine dieser Formen gewählt werden. Es ist nicht zulässig, einfach eine neue Rechtsform zu erfinden. Allerdings sind Mischformen zulässig, beispielsweise die GmbH & Co. KG. Bei den Kapitalgesellschaften hält die GmbH den größten Anteil.

Das Einzelunternehmen

Von Jungunternehmern wird diese Rechtsform am häufigsten gewählt, weil ihre Gründung den geringsten bürokratischen Aufwand erfordert.Im Prinzip ist jeder geschäftsfähige Einwohner Deutschlands berechtigt, ein Einzelunternehmen zu gründen. Die wichtigsten Kriterien des Einzelunternehmens sind:

  • Kein Mindestkapital zur Gründung erforderlich
  • Einzelunternehmer ist zugleich alleiniger Eigentümer
  • Dem Einzelunternehmer fließen alle Gewinne zu
  • Zugleich haftet er mit seinem privaten Vermögen in vollem Umfang.

Bei den Einzelunternehmen unterscheiden die Behörden noch weiter in Kleingewerbetreibende, Freiberufler und den Einzelkaufmann. Nachdem die Anmeldung beim Finanz- bzw. Gewerbeamt erfolgt ist, wird die Gründung des Einzelunternehmens einfach durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vollzogen. Für seine Gewinne muss der Einzelunternehmer Einkommenssteuer bezahlen.

Die GmbH

Bei den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die häufigste Rechtsform. Sie ist eine juristische Person. Die größten Unterschiede zum Einzelunternehmen bestehen in der Haftung und in der Versteuerung von Gewinnen. Die wichtigsten Kriterien einer GmbH:

  • Mindestkapital 25.000 EUR
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung notwendig
  • mindestens ein Gesellschafter muss ernannt werden

Die Vorteile der GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen bestehen in der begrenzten Haftung der Gesellschafter. Sie beschränkt sich auf die Kapitaleinlage. Auch Gewinne werden anders besteuert. Einzelunternehmer müssen den Einkommenssteuersatz von 14 – 45 Prozent bezahlen. Gewinne der GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer mit 15 Prozent. Auf an Gesellschafter ausgeschüttete Gewinne wird in der Regel das Abgeltungsverfahren angewendet; ein Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Nachteile der GmbH sind ein großes Stammkapital und ein hoher Verwaltungsaufwand (Buchführung).

Die UG

Die Unternehmergesellschaft ist sozusagen die kleinere Form der GmbH. Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung. Der wesentliche Unterschied zur GmbH besteht darin, dass bei der Gründung der UG ein einziger Euro als Stammkapital ausreicht. Allerdings sind die Gründer der UG dazu verpflichtet, ihr Stammkapital Schritt für Schritt aufzubauen, bis die 25.000 EUR zusammengekommen sind, um die UG in eine GmbH umzuwandeln. Zu diesem Zweck müssen jedes Jahr mindestens 25 Prozent der Gewinne für den Aufbau des Stammkapitals verwendet werden. Ansonsten gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer GmbH. Wegen ihres geringen Stammkapitals sind UGs kaum kreditwürdig.

Die GbR

Die Abkürzung GbR bedeutet Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es handelt sich um den Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher oder juristischer Personen. Der Zusammenschluss muss keinen kommerziellen Hintergrund haben, sondern kann rein private Zwecke verfolgen. Beispielsweise ist eine Wohngemeinschaft zumindest im juristischen Sinn eine GbR, ebenso wie eine Rockband. Die wichtigsten Kriterien der GbR:

  • Gründung durch mindestens 2 Gesellschafter
  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Gesellschafter haften unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen
  • Alle Gesellschafter sind gleichberechtigt
  • kein Eintrag ins Handelsregister notwendig

Die GbR hat den Vorteil, dass sie sehr einfach zu gründen ist und kein Mindestkapital erforderlich ist. Da sie nicht im Handelsregister eingetragen ist, darf sie jedoch keinen Handel betreiben.

Die OHG

Die Abkürzung bedeutet offene Handelsgesellschaft. Die OHG ist eng mit der GbR verwandt. Beide beruhen auf denselben Prinzipien: mindestens 2 Gesellschafter, die mit ihrem Privatvermögen haften und gleichberechtigt sind. Auch bei der OHG ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gründung ist einfach. Der Hauptunterschied zur GbR besteht darin, dass die OHG ein Handelsgewerbe betreibt und deshalb ein Eintrag im Handelsregister erforderlich ist. Der Leitungsanspruch wird im Gesellschaftervertrag geregelt. Der kann auch mündlich abgeschlossen werden.

Die KG

Die Abkürzung steht für die Bezeichnung Kommanditgesellschaft. Im Prinzip handelt es sich bei einer Kommanditgesellschaft um eine Sonderform der OHG. Die KG rechtlichen Grundlagen der KG ähneln denen der OHG. Ein Unterschied besteht jedoch in der Rolle der Gesellschafter. Sie können als Kommandisten oder Komplementäre auftreten.

Was ist ein Komplementär?

Der Komplementär hat die führende Rolle in der KG inne. Er kümmert sich um die Geschäftsführung und trifft alle wichtigen Entscheidungen. Dafür ist er gegenüber Gläubigern der KG jedoch auch mit seinem privaten Vermögen haftbar.

Was ist ein Kommandist?

Der Kommandist ist ebenfalls ein Gesellschafter der KG, hat jedoch geringeren Einfluss als der Komplementär. Dafür beschränkt sich seine Haftung allerdings auch nur auf seine Kapitaleinlage in die Kommanditgesellschaft.

Die wichtigsten Kriterien der KG

  • kein Mindestkapital erforderlich
  • Eintrag ins Handelsregister notwendig
  • mindestens 2 Gesellschafter sind erforderlich, darunter mindestens ein Komplementär und ein Kommandist
  • Geschäftsführer ist immer ein Komplementär
  • Der Kommandist übt lediglich eine Kontrollfunktion aus

GmbH & Co. KG

Diese Unternehmensform ist eine Mischform aus einer Personengesellschaft (der GmbH) und einer Kapitalgesellschaft (Kommanditgesellschaft). Dabei übernimmt die GmbH (die eine juristische Person darstellt) die Rolle des Komplementärs in der KG. Dadurch werden die Vorteile beider Unternehmensformen in einer Firma vereint. Wie weiter oben erwähnt wurde, ist die Haftung des Komplementärs normalerweise unbegrenzt. Da jedoch die GmbH nur eine beschränkte Haftung in Höhe ihrer Kapitaleinlagen hat, ist auch ihre Haftung als Komplementär beschränkt. Wegen dieser Vorzüge erfreut sich die GmbH & Co. KG bei mittelständischen Unternehmen großer Popularität. Die wichtigsten Kriterien dieser Unternehmensform:

  • Mindestkapital 25.000 EUR
  • Eintrag ins Handelsregister erforderlich
  • mindestens 2 Gesellschafter erforderlich: ein Komplementär und ein Kommandist
  • Der Komplementär haftet unbegrenzt (als GmbH jedoch nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage)
  • Der Kommandist haftet nur bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage in das Unternehmen

Welche anderen Unternehmensformen gibt es?

Zu den Unternehmensformen, die für Existenzgründer weniger interessant sind, gehören unter anderem:

  • Die Aktiengesellschaft (AG)
  • Der Verein
  • Die Europäische Aktiengesellschaft (SE)

innerhalb der EU gibt es Rechtsformen, die in jedem der Mitgliedsstaaten genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Europäische Genossenschaft (ESC).

Welche Unternehmensform ist die beste?

Das kommt ganz auf die Umstände an. Wegen der geringen Anforderungen wagen viele Existenzgründer als Einzelunternehmer den Schritt in die Selbstständigkeit. Ob sie als Kleingewerbetreibende oder Freiberufler eingestuft werden, entscheidet das Finanzamt. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und brauchen keine Gewerbesteuer zu zahlen. Es gibt eine Liste von Tätigkeiten, die als freiberuflich eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte
  • Musiker, Komponisten und Musikproduzenten
  • Maler und Bildhauer
  • Schriftsteller und Reporter
  • Medienschaffende (TV-Reporter, Blogger)

Wegen der Einfachheit der Registrierung und den niedrigen Hürden ist auch die UG bei Existenzgründern beliebt. Sie müssen jedoch bedenken, dass eine beschränkte Haftung und kaum Stammkapital nicht nur Vorteile hat, sondern auch Nachteile bringt. Derartige Firmen bekommen nur schwer Kredit.

Im Zweifelsfall ist es besser, einen Steuerberater, Unternehmensberater oder Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht / Unternehmensrecht aufzusuchen und sich bei der Wahl der Rechtsform Hilfe zu holen. Die bei der Gründung gewählte Rechtsform kann zwar später nötigenfalls geändert werden, das ist jedoch ein relativ komplizierter Prozess, der unnötige Schwierigkeiten verursacht. Besser ist es, wenn Sie sich gründlich informieren und gleich von Anfang an für die für Ihre Zwecke optimal geeignete Rechtsform Ihrer Unternehmens entscheiden.
Rat und Hilfe zu diesem Thema bietet beispielsweise die Arbeitsagentur in ihren kostenlosen Gründerseminaren oder die örtlichen Handels- und Handwerkskammern an.

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