Wozu braucht man einen Energieausweis?
Im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist bei Erstellung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis (früher auch Energiepass genannt) in der EU auszustellen. Dieser Energieausweis ist einem potenziellen Käufer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer einer Liegenschaft auf Verlangen vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind kleine Gebäude und Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. In öffentlichen Gebäuden sowie Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens 1000m² muss der Energieausweis sogar auffälig ausgehängt werden.
Die Ausstellung dieses Energieausweises ist eine Aufgabe von Energieberatern. Ziel des Energieausweises ist es, Möglichkeiten zur Energie-Einsparung darzustellen und die Qualität von Gebäuden bzgl. des Energieverbrauchs vergleichbar zu machen.
Das Dokument beinhaltet alle wichtigen Angaben zum Energieverbrauch eines Hauses und wird prinzipiell für das Gesamtgebäude erstellt. Es bezieht sich dabei auf Fakten wie die Heizungsanlage, die Warmwasser-Aufbereitung, die Isolierung des Hauses sowie die Situation der Fenster (Doppelverglasung oder Einzelverglasung).
Die Gebäude werden ähnlich wie bei Elektrogeräten oder Autos in Energieeffizienzklassen unterteilt: Von A (sehr effizient) bis I (wenig energie-effizient). Die Einteilung wird dabei im Energieausweis mittels eines Bandtacho farblich dargestellt.
In den einzelnen Bundesländern wird festgelegt, wer als Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises autorisiert ist. Allg. sind dies vor allem Absolventen aus Architektur, aus naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen und Ingenieurwissenschaften mit einer angemessenen Weiterbildung.
Eine weitere Funktion von Energieberatern ist die staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert die Energieberatungen für Wohngebäude mit einer finanziellen Beihilfe. Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen und sich Potenziale zum Energieeinsparen für ihre Immobilie aufzeigen lassen. Diese Energiesparberatung wird von BAFA-zugelassenen Energieberatern durchgeführt, die in einem zentralen Register geführt werden.
Die Inhalte der Ausbildung zum Energieberater umfassen rechtliche Themen, profunde Kenntnisse der Bauphysik und der Anlagentechnik, die Kalkulationsverfahren gemäß der EnEV, Verfahren zur Ausstellung des Energieausweises sowie Beratungsmethoden.
Erfahren Sie hier mehr zur Ausbildung zum Energieberater
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