Das wichtigste im Steuerstrafrecht ist die gute Beratung

Dabei kommt es auch heutzutage immer wieder vor, dass gerade Prominente davon betroffen sind – aber auch der ganz normale Bürger muss sich immer häufiger verantworten. Dies liegt zum einen an der Komplexität des deutschen Steuerrechts, zum anderen auch daran, dass es mehr und mehr zum Volkssport geworden ist, möglichst jedes kleine Schlupfloch zu suchen und auch aktiv zu nutzen. Generell ist es aber zunächst vollkommen zweitrangig, ob man bewusst oder unbewusst und vor allem schuldig oder unschuldig in den Verdacht gerät, Steuern zu hinterziehen. Da es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, und teilweise sehr harte Strafen wie Freiheitsentzug drohen, gehen die Ämter entsprechend konsequent gegen jeden Verdacht vor.

Mögliche Vorgehensweisen hier ist zum Beispiel das Abhören bestimmter Kommunikation oder eine Hausdurchsuchung, die oftmals vollkommen überraschend durchgeführt wird und alles andere als erfreulich ist. Hier gilt es auf jeden Fall, so schnell wie möglich mit einem entsprechenden Fachanwalt Kontakt aufzunehmen. Egal ob man sich schuldig fühlt oder nicht, ist eine intensive Beratung in diesem Fall unumgänglich. Ein möglicher Ansprechpartner wäre zum Beispiel unter steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de zu finden. Aber auch in vielen anderen Fragen des Steuerstrafrechts macht eine entsprechende Beratung oftmals Sinn. Gibt es beispielsweise eine externe Betriebsprüfung und Sie stimmen mit dem Ergebnis nicht überein ist es auch hier wichtig, sich ausgiebig zu informieren. Nicht immer hat das Finanzamt oder der Staat recht. Aber um so wichtiger ist es im Zuge dessen, dass man seine Rechte und Chancen genauestens kennt, um dagegen vorgehen zu können, denn naturgemäß kann es sehr schwer sein, gegen Ämter und offizielle Stellen vorzugehen. Kennt man jedoch seine Position und weiß genau, wo man steht, hat man gute Chancen, Schwachstellen in der Anklage zu finden und somit hoffentlich straffrei oder zumindest mit einem geringen Urteil davon zu kommen. Auch, wenn Sie zum Mittel der Selbstanzeige greifen möchten, ist der vorhergehende Weg zum Berater immer der richtige.

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