Vorsicht beim kürzen der Miete

In der heutigen Zeit kommt es immer öfter vor, dass Mieter einfach beschließen von heute auf morgen die Miete eigenständig zu kürzen auf Grund von auftretenden Mängeln.
Unter solche Mietmängel fallen unter anderem Schimmel, Wasserflecken und defekte Türen und Fenster. Die Liste ist lang, aber nicht jeder Mangel berechtigt den Mieter automatisch auch die Miete zu kürzen.

Um solche Fragen zu klären gibt es heute das so genannte “Mietrecht“. Hier finden sich alle Gesetze, welche das Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter klären. Darin sind Gesetze enthalten die beide Parteien betreffen und gerade Frage rund um die Miete und das Mietverhältnis klären sollen. Hier finden sich auch einige Abschnitte rund um Mietmängel und eine angemessene Mietminderung. Bei solchen Fällen ist es als Mieter also ratsam sich zuerst einmal genau über seine Rechten zu informieren bevor man zur Tat schreitet und womöglich die Miete in Eigenregie kürzt.

Das ist auch einer der Gründe weshalb solche Fälle immer wieder vor Gericht enden.
Natürlich haben Mieter einige Rechte die sie einholen können. Wer Miete bezahlt bekommt damit auch garantiert in einer Wohnung zu wohnen die Einwandfrei ist bzw. keine erheblichen Mängel aufweist.
Bis zu einem gewissen Punkt sollte man jedoch wissen, dass allerdings kleine Reparaturen selber übernommen werden müssen. Schwierig wird es, wenn es um die Sicherheit in der Wohnung geht. Gerade kaputte Türen sind deshalb eine Sache des Vermieters.

Ohne Frage kann man sagen, dass das Mietrecht mit all seinen Paragraphen eine sehr gute Basis für solche Fragen und Probleme bietet. So können beide Parteien ganz klar ihre Rechte einfordern, wissen aber auch welche Verpflichtungen bestehen.

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