Wettbewerb ist hart

Wo wir gehen und stehen, flutet Werbung auf uns ein. Die Werbebotschaften erreichen uns in der Zeitung, auf Flugblättern im Briefkasten, auf riesigen Plakaten und natürlich über das Internet. Zuweilen ist die Reizüberflutung so groß, dass wir oft nicht mehr darauf reagieren. Wir nehmen nur noch einzelne Bilder oder Textpassagen wahr, ohne sie in einen sinnvollen Zusammenhang miteinander zu bringen. Auf der anderen Seite der Werbung steht der Verfasser, der seine Produkte an den Mann, sprich die Käufer bringen möchte. Was auf den ersten Blick oft als ideenreiche oder auch schräge Werbebotschaft betrachtet wird, ist meist das Ergebnis intensiver Arbeit, in die viel Zeit und noch mehr Geld gesteckt wurde.

Denn es geht nicht nur darum, ein Erzeugnis oder eine Dienstleistung geschickt auf den Markt zu bringen, vielmehr muss die Botschaft auch so beschaffen sein, dass sie sich keine Abmahnung Wettbewerbsrecht einhandelt. Das geht oft schneller, als man gemeinhin denkt. Wird das Produkt verschickt, muss lediglich die Angabe über die Versandkosten auf der Werbung fehlen, und schon flattert die Abmahnung ins Haus. Kleine Ursache – große Wirkung, könnte man dies nennen. Denn für denjenigen, der abgemahnt wurde, ist das keine Kleinigkeit. Er hat nun das Problem, die lästige Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Jeder, der selbst Werbung verfasst, sollte sie vorab genauestens prüfen, ob sie Grund zur Abmahnung bietet. Dabei kann man sich im Internet darüber informieren, worin die häufigsten Stolperfallen bestehen und wie diese vermieden werden können. Gute Werbung ist eine Sache – eine rundum “wasserdichte” Werbebotschaft, die allen gesetzlichen Bestimmungen Stand hält, eine völlig andere.

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