Beitragsrückerstattung: So reduzieren Versicherte ihre PKV-Kosten

Für gesetzlich Versicherte muss es sich wie ein unerfüllbarer Wunsch anhören: Wer bei seiner Krankenversicherung keine Kostenübernahme einfordert, erhält einen Teil seiner gezahlten Versicherungsbeiträge zurück. In der privaten Krankenversicherung ist diese Beitragsrückerstattung bei vielen Tarifen vorgesehen. Sie wird sogar als Merkmal zur Wettbewerbsdifferenzierung eingesetzt. Wie also funktioniert die Beitragsrückerstattung, und wie können privat Versicherte sie nutzen, um ihre Versicherungsbeiträge zu reduzieren?

 

Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen

In der Regel sind mehrere Bedingungen einzuhalten, damit der Versicherte von einer Rückerstattung der Versicherungsbeiträge profitiert. Zunächst muss der Tarif nach den Versicherungsbedingungen eine Erstattung der Versicherungsprämien vorsehen. Das ist nicht bei jedem Tarif der Fall. Schon bei der Entscheidung für einen Versicherer und den Tarif kann das Merkmal der Beitragsrückerstattung ausschlaggebend sein. Gerade für junge und gesunde Versicherte ist sie nämlich ein interessantes Mittel, die Beiträge zu verringern. Gewährt werden solche Erstattungen üblicherweise, wenn ein Versicherter in einem Kalenderjahr keine Leistungen seiner Krankenversicherung geltend gemacht hat. Wer also keine Rechnungen zur Erstattung eingereicht hat, weil er entweder keinen Arzt aufsuchen musste oder Leistungen aus eigener Tasche gezahlt hat, kann im Folgejahr eine Rückerstattung der Beiträge geltend machen. Zu beachten ist auch, dass die Rückerstattungen bei der privaten Krankenversicherung meist im zweiten oder dritten Quartal des Folgejahres ausgezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss das Versicherungsverhältnis noch fortbestehen, es darf also nicht gekündigt sein. Sind diese Konditionen erfüllt, darf der Versicherte sich über eine Rückzahlung seiner Beiträge freuen. Alle detaillierten Informationen dazu, findet man auf https://www.private-krankenversicherungen-testsieger.de/private-krankenversicherung-kosten/

 

Unterschiedliche Höhe der Rückerstattung

Ob ein Versicherer lediglich einen Monatsbeitrag erstattet oder ob die Rückzahlung weitaus höher ausfällt, hängt von den Tarifbedingungen ab. Hier ist festgeschrieben, wie lange der Zeitraum der Leistungsfreiheit sein muss und wie viele Monatsbeiträge erstattet werden. Üblich ist ein leistungsfreier Zeitraum von einem Jahr. Zurückgezahlt werden dann meist ein bis drei monatliche Versicherungsbeiträge. Bei manchen Tarifen ist aber auch eine Kumulation der Beiträge über mehrere Jahre vorgesehen. Bei einem Jahr Leistungsfreiheit wird dann beispielsweise ein Beitrag erstattet, bei zwei Jahren zwei Monatsbeiträge, und bei weiteren Jahren ohne Inanspruchnahme von Kostenerstattungen steigt die Rückerstattung weiter an. Bei einigen Tarifen der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherte so eine Rückzahlung von bis zu sechs Monatsbeiträgen. Abhängig von der Höhe seiner monatlichen Versicherungsprämie reduziert er dadurch die Kosten für seinen Versicherungsschutz nachhaltig.

 

Zwei Arten von Beitragsrückerstattungen

Wissen muss man, dass es grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Rückerstattung gibt. Die garantierte Rückzahlung bei Leistungsfreiheit wird unabhängig vom Unternehmensergebnis des Versicherers immer gezahlt. Allerdings gibt es recht wenige Tarife mit dieser garantierten Beitragsrückerstattung. Gerade deshalb nutzen einige Versicherer das Merkmal der garantierten Rückzahlung zur Differenzierung im Wettbewerb. Eine erfolgsabhängige Erstattung greift dagegen nur, wenn das Versicherungsunternehmen ein entsprechendes Jahresergebnis erzielt und die Ausschüttung von Beiträgen an seine Versicherten beschließt. Tarife mit erfolgsabhängiger Rückerstattung gibt es am Markt in großer Auswahl.

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