Yachtversicherung

Yachtversicherungen bieten Bootseignern umfangreiche Versicherungslösungen, welche speziell auf die Risiken des Wassersports ausgerichtet sind und zudem Schäden am Eigentum sowie Verlust abdecken können.

In Deutschland besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine derartige Versicherung abzuschließen. In anderen EU-Ländern allerdings ist der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung bereits Pflicht und der entsprechende Nachweis muss mitgeführt werden.

Jeder Wassersportler haftet mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, welche er im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch seiner Yacht einer Dritten Person zufügt.

Die Bootshaftpflichtversicherung als weltweiter Rundum-Schutz dient der Abdeckung von Personen-, Vermögens- und Sachschäden für den Eigner selbst aber ebenso den Skipper und die Crew. Die Haftpflicht übernimmt die Abwehr unberechtigter Forderungen, tritt für eine Sicherheitsleistung bei behördlicher Arrestierung ein und inkludiert ein Regattarisiko. Versichert sind ebenfalls Schäden, welche aus der Nutzung zum Fahrzeug gehörender Sportgeräte oder Beiboote entstehen sowie Gewässerschäden.

Ähnlich den Kfz-Versicherungen werden neben den Haftpflichtversicherungen ebenso Kasko- und Insassenunfall- sowie Rechtsschutzversicherungen für Boote und Yachten angeboten.

Eine Kasko-Versicherung deckt Teilschäden und den Totalverlust der Yacht ab. Versichert ist der Eigner zudem gegen Einbruchsdiebstahl, Transportschäden und Kollisionsschäden. Eine Kaskoversicherung beinhaltet weiterhin die Übernahme von Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten sowie Schäden durch Grundberührung. Inventar und Ausrüstung können auch außerhalb der Yacht mitversichert werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Falle von Wassereinbruch und Sinken sowie eine umfangreiche Pannenhilfe in Notfallsituationen.

Eine Insassenunfall-Versicherung schützt den Eigner vor finanziellen Folgen bei Unfällen und im Invaliditäts- oder Todesfall. Die Yachtversicherung übernimmt medizinische Notfall- und Rückführungskosten. Darüber hinaus erstattet sie Kosten für Bergung, Seenotrettung, Vermisstensuche und Krankentransporte.

Die Rechtsschutzversicherung bietet dem Yachteigner Schutz nicht nur im Schadensersatz- und Vertragsrecht, sondern auch im Führerschein- und Strafrecht.

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