Einmalzahlung bei der Rürup Rente – wie sinnvoll ist es?

Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge und insbesondere für Selbstständige und Freiberufler aufgrund der flexiblen Beitragszahlungen  attraktiv. Aber auch gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte können von der Rürup Rente profitieren.

Steuerliche Förderung bei der Rürup Rente

Das Konzept der Rürup Rente ist relativ einfach: Verbraucher zahlen einen bestimmten Beitrag in den Vertrag – monatlich oder als Einmalzahlung – und können dann in der Steuererklärung die Beiträge über den Sonderausgabenabzug geltend machen.

Im Jahr 2013 können bereits 76 Prozent der Rürup Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2025 gibt es keine Begrenzung mehr.  In diesem Zeitraum steigt der absetzbare Betrag jeweils um 2 Prozent.

Monatliche Zahlung oder Einmalzahlung?                                                               

Bei der Rürup Rente können Interessierte wählen zwischen einer monatlichen Zahlungsweise und der Einmalzahlung- wie hier erklärt. Wer zum Beispiel kurz vor dem Renteneintritt steht oder sich aus dem Berufsleben zurückziehen möchte, kann sein angespartes Kapital in die Rürup Rente einzahlen. Dementsprechend wirkt sich natürlich ein höherer Betrag auf die Steuerersparnis aus.

Jedoch gibt es bei der Rürup Rente auch eine jährliche Höchstgrenze. Diese liegt bei Ledigen bei 20.000 Euro und bei Verheirateten bei 40.000 Euro. Im Altersvorsorge Verbesserungsgesetz war vorgesehen diese Grenze auf 24.000 Euro bzw. 48 000 Euro zu erhöhen.  Dieser Erhöhung wurde nicht durchgesetzt, da dies eine unverhältnismäßige Benachteiligung der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet hätte.

Auszahlung der Rürup Rente als Leibrente

Die Leistungen der Rürup Rente werden als Leibrente ausgezahlt. Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung (hier Rente), die bis zum Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird. Anders als bei der Riester Rente besteht bei der Rürup Rente kein Kapitalwahlrecht.

Nachgelagerte Besteuerung bei der Rürup Rente

Wie oben bereits angesprochen, können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Die Leistungen aus der Rürup Rente sind jedoch nicht steuerfrei. Daher spricht man von der nachgelagerten Besteuerung. Wer die Rürup Rente in 2013 bezieht, muss auf die Auszahlungen 66 Prozent Steuern zahlen. Ab dem Jahr 2040 muss die Rente zu 100 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Fazit zur Einmalzahlung bei der Rürup Rente

Wer eine größere Summe Kapital in seine Altersvorsorge anlegen möchte, ist mit der staatlich geförderten Rürup Rente gut beraten. Denn durch die hohen Einzahlungen erhöhen sich gleichzeitig die Steuerersparnisse sowie die garantierte Rente.

Comments are closed