Risikolebensversicherungen – ein umfassender Überblick

Mit Hilfe einer Risikolebensversicherung können bei einem plötzlich eintretenden Todesfall die Hinterbliebenen finanziell abgesichert werden. Im Unterschied zu einer Kapital bildenden Versicherung kann der in die Versicherung eingezahlte Betrag lediglich beim Eintreten eines Todesfalls ausgezahlt werden. Dafür werden Risikolebensversicherungen jedoch auch zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten. Eine besondere Form stellt auch die fallende Versicherung dar. Bei dieser wird zuvor ein Ablaufplan vereinbart, der Einfluss auf die Versicherungssumme und in einigen Fällen auch auf die Beiträge hat. Sie bietet sich besonders an, wenn Darlehensnehmer ihren aufgenommenen Kredit absichern wollen. Neben einem individuellen Ablaufplan können auch linear fallende oder aber annuitätisch fallende Modelle gewählt werden.

Besonders Alleinerziehende oder auch junge Familien profitieren maßgeblich von dem Abschluss einer Risikolebensversicherung. Neben dem tragischen Verlust des geliebten Menschen ist meist auch die weitere finanzielle Versorgung der Familie eine große Herausforderung. Mit Hilfe einer Risikolebensversicherung ist es möglich, finanzielle Engpässe auszugleichen, bis die Familie wieder allein auf eigenen Beinen stehen kann. Einige Banken verlangen beim Abschluss eines Darlehens oftmals eine Risikolebensversicherung, um auch bei einem plötzlich eintretenden Todesfall des Kreditnehmers sich der Rückzahlung sicher sein zu können. Für solche Fälle ist es ratsam, auf eine fallende Versicherung zurück zu greifen. Bei dieser verringern sich die monatlich anfallenden Raten parallel zur Tilgung des Kredites.

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab. So ist die familiäre Situation hauptausschlaggebend. Alleinerziehende, aber auch junge Familien sollten einen Betrag von rund fünf Brutto-Jahreseinkommen versichern lassen. Ist zudem ein Darlehen aufgenommen worden, muss die Restschuld zusätzlich aufaddiert werden. Da die Konditionen von der Höhe des zu versichernden Betrages abhängen, sollte überlegt werden, auf welche Summe in einem Todesfall zwingend zugegriffen werden muss. Schafft es der verbliebene Partner mit seinem eigenen Gehalt oder durch fremde Hilfe die finanzielle Situation in kurzer Zeit allein zu meistern, reicht oftmals eine geringere Versicherungssumme.

Der Versicherte kann frei entscheiden, an wen das Geld bei einem Todesfall ausbezahlt wird. Wichtig ist hierbei nur, dass der Begünstigte in der Versicherung namentlich genannt wird. Dabei muss es sich zwangsläufig nicht um eine natürliche Person, wie beispielsweise die Ehefrau oder die Kinder, handeln. Auch das nennen von juristischen Personen, wie beispielsweise einem Verein oder bestimmten Organisationen, ist möglich.

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